Zeiterfassung / Personalzeiterfassung
Die Zeiterfassung / Personalzeiterfassung (PZE) ist die Erfassung der Arbeitszeit von Beschäftigten durch Maschinen
und gehört thematisch zur Personalzeitwirtschaft.
In früheren Zeiten wurden dafür Stechuhren verwendet. Heute nutzt man elektronische Zeiterfassungsgeräte
(Terminals), an denen die Beschäftigten mit einer Kunststoffkarte mittels Strichcode, Magnetstreifen
und neuerdings RFID-Chips die Buchungen auslösen. Die Übertragung mit Strichcode und Magnetstreifen
wird kaum angewendet, gebräuchlicher sind berührungslose Ausweismedien (Proximity), wie Legic- oder
Mifareausweise.
Durch Kommen- und Gehenmeldungen an den Buchungsterminals wird die Arbeitszeit erfasst. Darüberhinaus
können sind in solchen Systemen Abwesenheitsplanung, Dienstplanung oder das Antragswesen für
Abwesenheiten meist integriert werden. Bei Bedarf können über die Personalzeiterfassung auch
Zugangskontrollen durchgeführt werden.
Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung liefern Zeiterfassungsysteme die Berechnungsgrundlage, indem
Mehrarbeitzuschläge, Zulagen für Wochenend - und Feiertagsarbeit, Nachtzuschläge und Schichtzulagen
automatisch durch hinterlegte Formeln errechnet werden. Um unterschiedliche Tarifverträge und
Arbeitszeitmodelle abbilden zu können, können die entsprechenden Regeln im System hinterlegt werden.
Mit der Zeiterfassung verwandt sind die
Betriebsdatenerfassung (BDE)
und die
Maschinendatenerfassung (MDE). Von
zunehmender Bedeutung sind
mobile Zeiterfassungssysteme über Mobiltelefone.
Der einfacheren Rechnung wegen, werden Arbeitszeiten häufig dezimal gespeichert, als so genannte
Industrieminuten.
Personalzeiterfassung im Arbeitsrecht
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Az. 2 AZR 39/05) können Arbeitnehmer die absichtlich an einer Stempeluhr falsch stempeln ohne eine Abmahnung fristlos gekündigt werden
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